· Fachbeitrag · Satzungsgestaltung
Welche Zuständigkeiten können per Satzung auf den Vorstand übertragen werden?
| Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich das oberste Vereinsorgan des Vereins. Sie kann aber per Satzung die meisten Zuständigkeiten an den Vorstand übertragen. VB erklärt Ihnen, was möglich ist und wo die Übertragungsgrenzen sind. |
Weisungsbefugnis der Mitgliederversammlung
Wenn die Satzung das nicht anders regelt, ist die Mitgliederversammlung nicht nur für die Bestellung der Vereinsorgane zuständig. Sie überwacht auch deren Amtsführung und entscheidet darüber, ob sie bei Pflichtverletzungen Ersatzansprüche geltend macht.
Grundsätzlich darf die Mitgliederversammlung dem Vorstand Weisungen erteilen, wie er seine Vorstandsaufgaben erledigen soll. Für die Geschäftsführung des Vorstands kann das problematisch sein, weil alle seine Entscheidungen der Revision durch die Mitgliederversammlung unterlägen.
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