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  • 29.06.2015 · Fachbeitrag · Vereinsregister

    Beschränkung der Vertretungsmacht muss eindeutig sein

    | Beschränkt die Satzung die Vertretungsmacht des Vorstands, ist das Dritten gegenüber nur wirksam, wenn diesen die Beschränkung bekannt oder im Vereinsregister eingetragen ist. Eingetragen werden können aber nur eindeutige Vertretungsbeschränkungen, entschied jetzt das OLG Nürnberg. |