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  • 04.07.2016 · Fachbeitrag · Vereinsregister

    Bloßer Verdacht auf wirtschaftlichen Zweck genügt nicht

    | Ist der Zweck eines Vereins auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, kann er nicht durch Eintragung ins Vereinsregister rechtsfähig werden. Um zu prüfen, ob wirtschaftliche Zwecke verfolgt werden, darf das Registergericht die Angaben in der Satzung und die tatsächlichen Verhältnisse heranziehen. Von einem wirtschaftlichen Zweck darf es aber nur ausgehen, wenn die Tatsachen feststehen, entschied das KG Berlin. |