· Fachbeitrag · Besteuerung
Sachspenden: So bewerten Sie sie richtig (und vermeiden Spendenhaftungsprobleme)
| Sachen werden eher und lieber gespendet als Geld. Das gilt besonders für gebrauchte Gegenstände. Erwartet der Spender aber, dass Sie ihm eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, damit er die Spende als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen kann, wird es schwierig. Das setzt nämlich voraus, dass Sie den Wert der Sachspende richtig ermitteln. Hier lauern einige Fallen. VB zeigt auch anhand der neuesten Stellungnahmen aus Rechtsprechung und Finanzverwaltung, wie Sie sie umgehen. |
Aufwand und Risiko liegen beim Spendenempfänger
Als Empfänger der Spende ist es Ihre Aufgabe, den Wert zu ermitteln. Und Sie müssen in der Zuwendungsbestätigung genaue Angaben über den zugewendeten Gegenstand machen (z. B. Alter, Zustand, ursprünglicher Kaufpreis). Diese Unterlagen müssen Sie zusammen mit einer Kopie der Zuwendungsbestätigung zu den Buchführungsunterlagen nehmen.
Wichtig | Bei der Bewertung sollten Sie sich keine groben Ungenauigkeiten erlauben. Die Spendenbescheinigung wäre dann fehlerhaft. Ihr Verein kann dafür vom Finanzamt in Haftung genommen werden (Ausstellerhaftung). Weil die Haftung aber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit greift, müssen Sie keinen übertriebenen Ermittlungsaufwand betreiben.
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