· Fachbeitrag · Praxisfall
Spende an Schulförderverein zugunsten der eigenen Kinder: Spendenhaftung vermeiden
| Die Motivation zu spenden, ist nicht immer ganz uneigennützig. Vereine sollten hier vorsichtig sein, weil dann die Voraussetzungen für den Spendenabzug fehlen können und Haftungsfolgen drohen. |
Frage: An unseren Schulförderverein wurde mehrfach folgendes Gestaltungsmodell herangetragen: Eltern spenden an den Verein, der mit dem Geld einzelne Schulveranstaltungen wie Feiern oder Klassenfahrten finanzieren soll. Es sind aber jeweils die Kinder der spendenden Eltern, die davon profitieren. Dürfen wir dafür Spendenbescheinigungen ausstellen?
Antwort: Problematisch ist das in jedem Fall dann, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Spenden und der Veranstaltung für die eigenen Kinder besteht. Hier drohen gleich zwei steuerliche Fallen: ein Verstoß gegen das Selbstlosigkeitsgebot und die fehlende Unentgeltlichkeit der Spenden.
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