· Fachbeitrag · Sonderausgaben
Crowdfunding im gemeinnützigen Bereich: Wann können Sie Spendenbestätigungen ausstellen?
| Crowdfunding hat sich in vielen Lebensbereichen als Finanzierungsalternative etabliert. Auch gemeinnützige Organisationen nutzen es. In der Praxis stellt sich die Frage, wann sie dafür eine Zuwendungsbestätigung ausstellen können. Die Antwort kommt jetzt aus dem BMF. |
Darum geht es beim Crowdfunding
Crowdfunding bezeichnet eine Mittelakquise unter Nutzung internetbasierter Strukturen, die es ermöglichen, dass sich viele Personen (die „Crowd“) beteiligen. Dabei stellt der Projektveranstalter geplante Projekte oder zu entwickelnde Produkte auf einer Internetplattform vor und versucht, dafür gezielt Gelder einzuwerben, um ein ‒ häufig festes ‒ Finanzierungziel zu erreichen.
Finanzämter haben häufig Steuererklärungen bekommen, in denen solche Zahlungen an Crowdfunding-Initiatoren als Sonderausgaben (Spenden) geltend gemacht wurden. Ob und unter welchen Voraussetzungen das funktioniert, hat das BMF jetzt geklärt. Es gilt Folgendes (BMF, Schreiben vom 15.12.2017, Az. IV C 4 ‒ S 2223/17/10001, Abruf-Nr. 198757):
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