· Fachbeitrag · Spenden
Elektronische Spendenbescheinigung jetzt Gesetz
| Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ beschlossen (Abruf-Nr. 187381 ). Es ist bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz enthält auch eine Änderung zu Zuwendungsbestätigungen ( § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ). Diese tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. |
Hintergrund | Die elektronische Zuwendungsbestätigung ist in § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung zwar schon seit 2009 verankert. Bisher hat die Finanzverwaltung die erforderlichen technischen Voraussetzungen aber nicht bereitgestellt. Nach der Neuregelung gilt:
- Der Spendenempfänger haftet nicht, wenn er Daten zur Zuwendungsbestätigung nicht oder falsch ans Finanzamt übermittelt.
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