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  • · Fachbeitrag · Spenden

    Neues Urteil belegt: Spendenhaftungsrisiko sollte nicht unterschätzt werden

    | Falsch oder unzulässigerweise ausgestellte Spendenbescheinigungen führen zu einer pauschalen Haftung. Dabei darf sich der Aussteller weder beim Haftungsmaßstab noch bei der Haftungssumme auf die Nachsicht des Finanzamts verlassen. Das lehrt eine aktuelle Entscheidung des FG Niedersachsen. Nehmen Sie diese zum Anlass, die „Spendenbescheinigungs-Praxis“ in Ihrem Verein zu hinterfragen und rechts- und für den Vorstand haftungssicher auszugestalten. |

    Gemeinde bescheinigte Spenden in Höhe von 25.000 Euro

    Im konkreten Fall hatte der für das Ordnungs- und Feuerwehrwesen zuständige Mitarbeiter einer Gemeinde für ehrenamtlich erbrachte Arbeitsleistungen beim Bau des Feuerwehrgerätehauses Spendenbescheinigungen ausgestellt. Dabei legte er einen bestimmten Stundensatz zugrunde, ohne dass entsprechende Vereinbarungen oder Zusagen für Vergütungen bestanden hatten. Entgegen § 10b Abs. 3 EStG wurden also Arbeitsleistungen als steuerlich abzugsfähige Zuwendungen behandelt.

     

    Finanzamt erlässt Haftungsbescheid

    Das Finanzamt erließ einen Haftungsbescheid gegen die Gemeinde. Dabei ging es um sieben Zuwendungsbestätigungen mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 24.882 Euro, die steuerlich geltend gemacht worden waren und beiden „Spendern“ zu einem Sonderausgabenabzug geführt hatten. Die Haftungssumme belief sich entsprechend § 10b Abs. 4 EStG auf 30 Prozent dieses Betrags.