Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Spenden

    Spenden in Kryptowährungen: Das müssen Sie als Spendensammler und -empfänger wissen

    | Der Boom von Kryptowährungen ‒ insbesondere Bitcoin ‒ geht auch am Nonprofit-Sektor nicht vorbei. Auch namhafte Organisationen nehmen mittlerweile ausdrücklich Spenden in Kryptowährungen entgegen. Der Umgang mit solchen Spenden wirft aber eine Reihe von Fragen auf. VB geht auf die wichtigsten ein. |

    Die Verwendung der Spende

    Wie bei allen Mitteln, die einer gemeinnützigen Körperschaft zufließen, gilt das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Grundsätzlich muss der Empfänger die Währung also als Zahlungsmittel für Ausgaben im Rahmen der Satzungszwecke nutzen oder (was der Regelfall sein wird) in Euro umtauschen. Dem Vermögen zuführen kann er eine Spende nur nach den allgemeinen Maßgaben, also

    • als freie Rücklage in einer Höhe von bis zu zehn Prozent der Gesamteinnahmen des ideellen Bereichs (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO),