· Fachbeitrag · Spendenrecht
Finanzverwaltung aktualisiert Vorgaben für Abzug nach § 10b EStG
| Die OFD Rheinland und Münster haben die Verwaltungsanweisungen zum Spendenabzug nach § 10b EStG an die neuere Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst, sprich aktualisiert (Verfügungen vom 20.6.2012, Az. S 2223 - 2012/0019 A - St 154a (Rheinland), Az. S 2223 - 239 - St 13 - 31 (Münster); Abruf-Nr. 122682 ). |
Wichtig | Aktualisiert wurden unter anderem die Kapitel „Aufwandsspenden“ und „Sachspenden“. Da diese beiden Themen bei allen Vereinen ständig für Diskussions- und Streitfragen sorgen (Stichwort „Stell‘ mir doch einfach mal eine Spendenquittung aus“), haben wir die Problematik in der Sonderausgabe „Spenden - Werbung - Sponsoring“ einmal leicht verständlich aufbereitet. Die Sonderausgabe finden Sie auf vb.iww.de unter dem Reiter „Downloads“, Rubrik „Arbeitshilfen“.