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  • · Fachbeitrag · Spendenrecht

    Kleinspendenregelung wird vereinfacht

    | Der Referentenentwurf der Bundesregierung einer t„Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ (Abruf-Nr. 123000 ) sieht Erleichterungen beim vereinfachten Zuwendungsnachweis (Kleinspendenregelung) vor, die ab 1. Januar 2013 gelten sollen. Das Verfahren wird an das SEPA- und andere bargeldlose Zahlungsverfahren (zum Beispiel PayPal) angepasst. § 50 Absatz 2 EStDV wird dazu entsprechend geändert. |

     

    Neu ist, dass ab dem 1. Januar 2013 kein Beleg des Spendenempfängers - also der gemeinnützigen Organisation - mehr vorgelegt werden muss, um den Spendenabzug geltend machen zu können. Es genügt, wenn aus dem Kontoauszug Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsnächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich ist.

     

    PRAXISHINWEIS | Dass bei Beträgen bis 200 Euro kein vom Spendenempfänger hergestellter Papierbeleg mehr erforderlich ist, vereinfacht Spendenaufrufe. Sie können künftig zum Beispiel übers Internet (Spendenaufruf auf der Webseite oder per E-Mail) erfolgen, weil kein Papierbeleg mehr beigefügt werden muss.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 1 | ID 35779970