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  • · Fachbeitrag · Spendenrecht

    Transportkosten für Sachspenden gehören zum Spendenwert

    | Übernimmt ein Spender die Kosten für den Transport der gespendeten Sachen zum Empfänger, sind diese zusammen mit der Sachspende steuerlich abzugsfähig. Es handelt sich dabei um Nebenleistungen, die erforderlich sind, um dem Zuwendungsempfänger die Sachgüter übergeben zu können. Sie teilen r„das Schicksal der Hauptleistung“, entschied das FG Münster (Urteil vom 8.3.2012, Az. 2 K 2608/09 E ; Abruf-Nr. 121499 ). |

     

    PRAXISHINWEIS | In der Spendenbescheinigung muss der Empfänger die Transportleistung aber bei der Beschreibung aufführen („Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung“). Wir empfehlen, als Nachweis eine Kopie der Versand- oder Portorechnung zu den Unterlagen zu nehmen.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 1 | ID 33730860