· Fachbeitrag · Spendenrecht
Verkauf von Sachspenden (Teil 2): So können Sie ihn steuergünstig gestalten
| Der Verkauf von Sachspenden kann eine interessante Einnahmequelle für gemeinnützige Einrichtungen sein. Vielfach ist es leichter, Sachspenden zu akquirieren als Geldspenden. Allerdings stellt Sie die Verwertung von Sachspenden vor Probleme. Eine Sammlung von Sachspenden für den Verkauf schließt nach Meinung der Finanzverwaltung den Spendenabzug aus. Und die Erlöse fallen regelmäßig in den steuerpflichtigen Bereich. Steuergünstigere Gestaltungen sind deshalb gefragt. VB liefert Anregungen. |
Verwertung der Spenden als Zweckbetrieb
Wie erwähnt fallen die Einnahmen aus dem Spendenverkauf regelmäßig in den steuerpflichtigen Bereich. Steuerfreie Einnahmen des ideellen Bereichs werden ertragsteuerpflichtig ‒ zumindest bei Überschreiten der Umsatzfreigrenze. Im Einzelfall kann das Zu-Geld-Machen der Sachspenden ein Zweckbetrieb sein. Nämlich dann, wenn die Erlöse im Zweckbetrieb verwendet werden. Dann befindet man sich wieder im steuerbegünstigten Bereich, womit das Zweckbindungsgebot für Spenden eingehalten wird und eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden darf. Folgende Fälle kommen in Frage:
- 1. Die Verwendung der Sachspenden als Sachpreise in einer steuerbegünstigten Lotterie.
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