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  • 05.09.2023 · Nachricht · Sponsoring

    Zahlungen für das Anschauen von Videos sind keine Spenden

    | Zahlungen, die ein Unternehmen an eine gemeinnützige Einrichtung leistet, damit die gemeinnützige Einrichtung dazu aufruft, Videos oder Streams dieses Unternehmens anzuschauen, sind keine Spenden. Das gilt auch, wenn hierüber keine Vereinbarung getroffen wurde, die Zahlungen also freiwillig erfolgen. Das hat das FinMin Schleswig-Holstein klargestellt. |