· Fachbeitrag · Vereinsforum
Gespendetes Zahngold: Wie ist Erlös steuerlich zu behandeln?
| Ein Verein fragt: Wir erhalten von Zahnärzten Zahngold gespendet, das diese von Patienten gesammelt haben. Das verkaufen wir an einen Goldschmied. Der Goldschmied gibt das Zahngold an eine Scheideanstalt zur Aufbereitung weiter und schreibt unserem Verein anschließend den Wert der unterschiedlichen Metalle nach Abzug der Kosten der Scheideanstalt gut. Wie müssen wir den Vorgang steuerlich behandeln? |
Unsere Antwort | Der Verkauf von Zahngold ist ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Denn es handelt sich um einen bloßen Mittel-erwirtschaftungsbetrieb, der keinen Bezug zu den Satzungszwecken hat. Umsatzsteuerlich ist das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden.
Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 1 | ID 32333930