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  • 30.10.2016 · Fachbeitrag · Bewertungsrecht

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils

    | Wird der Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb unentgeltlich übertragen, sind die Wirtschaftsgüter bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers (Mitunternehmers) nach § 6 Abs. 3 EStG zu bewerten. Nach einem Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt das nicht, wenn ein Mitunternehmeranteil an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, die nicht originär gewerblich tätig, unentgeltlich auf eine gemeinnützige Körperschaft übertragen wird. |