31.01.2019 · Nachricht · Buchführung
Chorreise als durchlaufender Posten?
| Ein Leser fragt: Wir singen im Chor und machen ein bis zwei Mal im Jahr eine Chorreise, um Stücke einzuüben und Freizeit miteinander zu verbringen. Ist es gemeinnützigkeitsrechtlich erlaubt, dass die Reise vom Verein gebucht, aber nicht finanziell getragen wird? D. h. die jeweiligen Chormitglieder überweisen ihren Anteil aufs Vereinskonto. Von dort wird der Gesamtbetrag dann vom Chorkonto auf das Seminarhaus überwiesen. Die einlaufenden Gelder gehen also zum gleichen Teil wieder ab. |
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