Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.09.2015 · Fachbeitrag · Ehrenamtsfreibetrag

    ALG II: Erhöhter Freibetrag gilt nur für ehrenamtliche Einkünfte

    | Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), die auch steuerfreie Einkünfte aus ehrenamtlicher Tätigkeit in Form der Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale beziehen, können nicht verlangen, dass ein unausgeschöpfter Freibetrag für die ehrenamtliche Tätigkeit auf Einnahmen aus nicht privilegierter Erwerbstätigkeit übertragen wird. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt. |