03.09.2015 · Fachbeitrag · Ehrenamtsfreibetrag
ALG II: Erhöhter Freibetrag gilt nur für ehrenamtliche Einkünfte
| Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), die auch steuerfreie Einkünfte aus ehrenamtlicher Tätigkeit in Form der Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale beziehen, können nicht verlangen, dass ein unausgeschöpfter Freibetrag für die ehrenamtliche Tätigkeit auf Einnahmen aus nicht privilegierter Erwerbstätigkeit übertragen wird. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig