· Nachricht · Erbschaftsteuer
gGmbh erbt Einzelunternehmen: Wo wird besteuert?
| Wurde ein Einzelunternehmen unentgeltlich ‒ per Erbschaft ‒ von einer natürlichen Person auf eine gemeinnützige GmbH übertragen, galt für nicht entnommene Gewinne lange die Steuerermäßigung nach § 34a EStG , wenn an der GmbH keine Familienangehörigen oder andere nahestehende Personen beteiligt waren. Seit dem 05.07.2017 ist das nach Auffassung der OFD Frankfurt a. M. anders. Der neue Nachversteuerungstatbestand in § 34a Abs. 6 Nr. 3 EStG gilt auch bei Übertragungen auf gemeinnützige Einrichtungen. |
Das hat zur Folge, dass zum Zeitpunkt des Erbfalls beim Einzelunternehmen nachversteuert wird. Der nachversteuerungspflichtige Betrag geht nicht nach § 34a Abs. 7 EStG auf die gemeinnützige GmbH als Erbin über. Die OFD nennt dafür zwei Gründe (OFD Frankfurt, Verfügung vom 28.12.2017, Az. S 2290 a ‒ A ‒ 002 ‒ St 213, Abruf-Nr. 201907):
- Bei einem Wechsel im Besteuerungssystem von der Einkommensteuer (Einzelunternehmen) zur Körperschaftsteuer (gGmbH) ist der nachversteuerungspflichtige Betrag vollständig aufzulösen und eine Nachversteuerung durchzuführen.
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