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  • 04.03.2025 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    FG Hamburg erlaubt Verrechnung von Verlusten zwischen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

    | Verluste in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind dann unschädlich für die Gemeinnützigkeit, wenn sie durch Gewinne aus anderen steuerpflichtigen Betrieben ausgeglichen werden. Das hat das FG Hamburg entschieden und damit die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt. |