· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Wann sind Hütten des Deutschen Alpenvereins ein Zweckbetrieb?
| Das Bayerisches Landesamt für Steuern hat klargestellt, wie Hütten des Deutschen Alpenvereins ertragsteuerlich zu behandeln sind. Ob eine Hütte dem Zweck- oder dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist, hängt von der Ausstattung der Hütten und der Versorgung der Bergsteiger ab. Es sind drei Kategorien zu unterscheiden. |
- Kategorie I: Schutzhütten mit schlichter Ausstattung und - soweit sie bewirtschaftet werden - einfacher Verköstigung. Sie sind steuerbegünstigt.
- Kategorie III (Alpengasthäuser): Hier steht das gastronomische Angebot im Vordergrund. Folge: Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.
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