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  • · Nachricht · Gesetzesvorhaben

    Bundesratsinitiative: 35.000 Euro-Freigrenze soll erhöht werden

    | Hamburg und Bremen wollen Vereinen etwas Gutes tun. Sie haben eine Bundesratsinitiative gestartet. Ziel ist es, die Umsatzfreigrenze in § 64 Abs. 3 AO, bis zu der auf Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben keine Körperschaft- und Gewerbesteuer anfällt, von derzeit 35.000 Euro auf 45.000 Euro zu erhöhen. |

     

    Diese Maßnahme würde die finanzielle Lage vieler Vereine spürbar verbessern. Sie müssten auf Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben keine Körperschaft- und Gewerbesteuer mehr zahlen. Steuerersparnisse im vierstelligen Bereich wären möglich. Dem Vernehmen nach stößt die Initiative bei den anderen Ländern auf breite Zustimmung. Neben dem Bundesrat müsste dann noch der Bundestag einen entsprechenden Beschluss fassen, damit § 64 Abs. 3 AO geändert werden kann.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2018 | Seite 1 | ID 45305962