· Nachricht · Gesetzesvorhaben
Bundesratsinitiative zur Anhebung der 35.000 Euro-Freigrenze: Unterstützung wird immer breiter
| Die Bundesratsinitiative, deren Ziel es ist, die Umsatzfreigrenze in § 64 Abs. 3 AO, bis zu der auf Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben keine Körperschaft- und Gewerbesteuer anfällt, von 35.000 Euro auf 45.000 Euro zu erhöhen, gewinnt an Power. Neben Hamburg und Bremen wollen jetzt auch Niedersachsen und Rheinland-Pfalz dafür stimmen und Vereine möglichst schnell entlasten. |
In der Tat würde diese Maßnahme die finanzielle Lage vieler Vereine spürbar verbessern. Sie müssten auf Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben keine Körperschaft- und Gewerbesteuer mehr zahlen. Steuerersparnisse im vierstelligen Bereich wären möglich. Dem Vernehmen nach wird der Bundesrat in seiner Juli-Sitzung erstmals über die Länderinitiative beraten. Anschließend muss sich der Bundestag mit dem Antrag befassen. VB hält Sie auf dem Laufenden.