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Förderung des Ehrenamts: Neuer Anlauf aus Bayern und NRW
| Nordrhein-Westfalen und Bayern planen einen neuen Anlauf, um die Regierung dazu zu bewegen, ein neues „Ehrenamtsstärkungsgesetz“ auf den Weg zu bringen. U. a. sollen der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro steigen. |
Außerdem soll die Umsatzgrenze, ab der wirtschaftliche Geschäftsbetriebe bei gemeinnützigen Vereinen erst besteuert werden, jetzt tatsächlich von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden. Das haben die Finanzminister Füracker (Bayern) und Lienenkämper (NRW) erklärt (Abruf-Nr. 207705).
Quelle: Ausgabe 04 / 2019 | Seite 1 | ID 45723510