· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
BFH: Sponsoringeinnahmen und Sportförderung bilden einheitlichen Gewerbebetrieb
| Steht eine sportliche Betätigung mit ihrer gewerblichen Vermarktung im Rahmen von Sponsorenverträgen in einem untrennbaren Zusammenhang, bilden beide Tätigkeiten einen einheitlichen steuerpflichtigen Gewerbebetrieb. Das hat der BFH klargestellt. |
Um diesen Fall ging es beim BFH
Im konkreten Fall ging es um einen Sportler, der nur seinen Gewinn aus Sponsorenverträgen in der Steuererklärung als gewerbliche Einkünfte deklariert hatte. Zahlungen von der Stiftung Deutsche Sporthilfe hatte er dagegen den sonstigen Einkünften zugeordnet und ihnen pauschale Werbungskosten in gleicher Höhe gegenübergestellt.
Die Entscheidung des BFH und ihre Begründung
Diese ‒ für den Sportler steuergünstige ‒ Zuordnung lehnte der BFH ab. Die berufsmäßig ausgeübte sportliche Betätigung und deren gewerbliche Vermarktung im Rahmen von Sponsorenverträgen war eine einheitliche Tätigkeit und die damit zusammenhängenden Einnahmen dementsprechend allesamt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Es gab einen untrennbaren Sachzusammenhang zwischen den beiden Tätigkeiten (BFH, Urteil vom 15.12.2021, Az. X R 19/19, Abruf-Nr. 231151).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig