05.01.2015 · Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Grundsätzlich keine Gewerbesteuer für Fußballschiedsrichter?
| Ein Fußballschiedsrichter übt selbst dann keine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit aus, wenn er international tätig ist. Weil das FG Rheinland-Pfalz mit dieser Urteilsaussage der Finanzverwaltung widersprochen hat, muss sich der BFH in letzter Instanz mit der Frage befassen. |
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