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  • 06.12.2019 · Nachricht · Gewerbesteuer

    Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist regelmäßig Gewerbebetrieb

    | Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins, der kein Zweckbetrieb ist, ist – außer bei Land- und Fortwirtschaft – immer ein Gewerbebetrieb. Das hat der BFH selbst für den Fall klargestellt, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb aus „geistigen Leistungen“ besteht. |