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Kick-back-Zahlung für Einkauf von Vereinsmitgliedern
| Ein Leser fragt: In unserem Ort will sich ein größerer SB-Markt niederlassen. Wir haben mit dem Marktleiter über Vereinssponsoring gesprochen. Eine seiner Ideen: Es gibt für Mitglieder und andere „Vereinsfreunde“ eine Einkaufskarte. Am Ende des Jahres wird errechnet, wieviel Umsatz mit diesen Karten gemacht worden ist. Der Verein erhält eine Kick-back-Zahlung (z. B. 1 Prozent des Umsatzes). Wie ist das steuerlich zu handhaben? Ideeller Bereich ‒ weil Spende ‒ oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? |
Antwort | Eine Spende liegt dann nicht vor, wenn der Verein für die Einkaufskarte unter seinen Mitgliedern wirbt. Da das aber wohl der Fall sein wird, erbringt er eine Werbeleistung für den Markt. Die Kick-back-Zahlung ist dann eine Einnahme des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Hier gilt das Gleiche wie z.B. bei Shopping-Portalen.