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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Sportliche Veranstaltung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?

    | Ein Leser fragt: Ein Handballverein der Landesliga (Amateure) veranstaltet ein Freundschaftspiel mit einer Handballmannschaft der 1. Bundesliga. Sind die Gelder aus dem Kartenverkauf mit 7 oder 19 Prozent Umsatzsteuer zu belegen? Ist diese sportliche Veranstaltung insgesamt im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einzuordnen? Der gastgebende Verein (Amateure) ist auch für die Pausenversorgung und Werbung verantwortlich. |

     

    Antwort | Die Zweckbetriebszuordnung der sportlichen Veranstaltung ist für jede Einzelveranstaltung getrennt zu betrachten. Wenn es sich bei den Erstligaspielern um bezahlte Sportler handelt, ist eine Zuordnung zum Zweckbetrieb nur möglich, wenn der Verein auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze des § 67a AO nicht verzichtet (nicht optiert) hat. Die sportlichen Veranstaltungen wären dann ein Zweckbetrieb, wenn die Jahreseinnahmen nicht höher sind als 45.000 Euro. Hier gilt dann der ermäßigte Umsatzsteuersatz. Andernfalls gilt - als Veranstaltung des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Sport - der Regelsteuersatz.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2015 | Seite 1 | ID 43484239