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  • · Nachricht · Leserforum

    Wie wird ein Kaffee- und Kuchenverkauf durch Eltern für eigene Jugendkasse behandelt?

    | Ein Leser hat folgende Frage gestellt: Die Eltern einer Jugendmannschaft verkaufen während der Spiele Kaffee und Kuchen. Die Einnahmen wollen die Eltern für die Jugendmannschaft behalten. Was muss ich als Vorsitzender des Vereins beachten, damit es keine steuerlichen Schwierigkeiten gibt? Kann ich mich absichern, damit ich nicht für uneinsichtiges Handeln der Eltern haften muss, falls die Eltern die Einnahmen nicht offen legen wollen? |

     

    Unsere Antwort | Die Sache ist eindeutig: Diese Einnahmen zählen zu den Einnahmen aus steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Ihres Vereins. Diese „Jugendkasse“ ist insoweit nur Teil der Gesamt-Vereinskasse. Keine steuerlichen Auswirkungen ergeben sich, wenn die Umsätze Ihres Vereins aus Zweckbetrieben und allen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben unter 17.500 Euro im Jahr bleibt (Kleinunternehmer); ansonsten können Sie umsatzsteuerlich ein Problem bekommen. Liegen die Umsätze Ihres Vereins aus allen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben über 35.000 Euro, droht darüberhinaus ein ertragsteuerliches Problem (Steuerverkürzung). Das müssen Sie den Eltern klar machen. Denn für Steuerverkürzungen haftet der Vereinsvorstand. Davon können Sie sich nicht entbinden; auch nicht durch den Hinweis „die Eltern wollten die Einnahmen nicht offenlegen“.

    Quelle: ID 36324210