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  • 03.05.2017 · Nachricht · Mitgliedsbeiträge

    Bauernverband: Welcher Teil des Beitrags ist „unechter Beitrag“?

    | Erbringen Vereine Leistungen, die den Sonderbelangen der einzelnen Mitglieder dienen, kann der Mitgliedsbeitrag als pauschaliertes Sonderleistungsentgelt (unechter Beitrag) behandelt werden. Das gilt sowohl für die Körperschaft- als auch die Umsatzsteuer. Die OFD Karlsruhe hat jetzt bekanntgegeben, wie landwirtschaftliche Beratungsvereine Sonderleistungsentgelt und echten Mitgliedsbeitrag aufteilen können. |