· Fachbeitrag · Praxisfall
Tierschutzkalender und die Folgen für die Steuer
| Vereine, die einen Kalender produzieren wollen, um damit Einnahmen zu erzielen und die Mitgliederbindung bzw. -gewinnung zu verbessern, sollten sich vorab mit den steuerlichen Folgen befassen. Es drohen nämlich die Besteuerung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und die Erhebung von Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge. |
FRAGE: Unser Tierschutzverein will einen Jahreskalender zu Tierschutzthemen herausgeben. Er soll frei verkauft werden, für Mitglieder kostenlos sein und in der Mitgliederwerbung eingesetzt werden. Hat das steuerliche Folgen?
Unsere Antwort: Der Verkauf von Druckschriften (Mitgliederzeitschriften, Festschriften, Informationsbroschüren) kann Zweckbetrieb (und nicht steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) sein, wenn die Voraussetzungen des § 65 AO erfüllt sind. Da die Nähe zu den Satzungszwecken nicht in Frage stehen dürfte, geht es hier um die Zwecknotwendigkeit und das Konkurrenzverbot.
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