· Fachbeitrag · Praxisfall
Verspätete Steuererklärung: In diesen Fällen droht der Entzug der Gemeinnützigkeit
| Wird die Steuererklärung mit erheblicher Verspätung eingereicht, kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit entziehen. Neu gewährt wird sie regelmäßig erst im Folgejahr wieder. |
Frage: Unser Verein hat vergessen, die Steuererklärungen für die Jahre 2013 bis 2015 abzugeben. Daraufhin hat das Finanzamt im Dezember 2017 einen Bescheid über Körperschaftsteuer erlassen und Steuern festgesetzt. Ist das rechtens, dass mit Erlass eines Körperschaftssteuerbescheids die Gemeinnützigkeit entzogen wird? Welche Möglichkeiten gibt es, dagegen anzugehen?
Antwort: Das Finanzamt hat formal und inhaltlich korrekt gehandelt. Bei erheblicher Fristüberschreitung werden Rechtsmittel wohl nicht fruchten.
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