· Fachbeitrag · Praxisfall
Wann ist Verkauf von Druckschriften Zweckbetrieb?
| Gemeinnützige Einrichtungen verkaufen vielfach eigene Publikationen. Die Frage, ob dabei ein Zweckbetrieb vorliegt, lässt sich nicht pauschal beantworten. |
Frage: Unser Verein betreibt ein Buddhistisches Zentrum. Zweck ist, die Lehre des Buddhismus und die Meditationspraxis auszuüben. Der Verein verkauft u. a. Meditationshefte. Wie müssen wir das steuerlich zuordnen?
Antwort: Hier gelten die Kriterien für einen allgemeinen Zweckbetrieb nach § 65 AO . Ob die erfüllt sind, muss im Einzelnen geprüft werden. Allgemeine Zweckbetriebe müssen neben dem Zweckbezug auch die Kriterien „Zwecknotwendigkeit“ und „Konkurrenzverbot“ erfüllen. Publikationen zu satzungsbezogenen Themen sind kein Katalogzweckbetrieb. Es müssen also alle Voraussetzungen des § 65 AO erfüllt sein.
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