· Fachbeitrag · Rechnungslegung
Die richtige Darstellung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Rücklagen im Jahresabschluss
von Ulrich Goetze, Steuerberater, Wunstorf
| Gemeinnützigkeitsrechtliche Rücklagen sind eine Besonderheit bei steuerbegünstigten Organisationen. Sie führen nicht nur bei der Berechnung, sondern auch bei der buchhalterischen Darstellung regelmäßig zu Unsicherheiten. In der Dezember-Ausgabe ( VB 12/2012, Seite 7 ) haben wir Ihnen gezeigt, wie Rücklagen korrekt verbucht werden. Nachfolgend erfahren Sie, wie die Rücklagen im Jahresabschluss ausgewiesen werden. |
Unabhängig von der Form des Jahresabschlusses werden dabei als Anlage angefügt
- eine Mittelverwendungsrechnung und ein Rücklagenspiegel sowie
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