· Nachricht · Sportinvaliditätsversicherung
Versicherung gegen Sportinvalidität: Beiträge abziehbar?
| Die Sport- und Sportinvaliditätsversicherung eines Berufssportlers gehört zu dessen privaten Lebensbereich. Ein Abzug der Beiträge als Werbungskosten kommt deswegen weder in vollem Umfang noch anteilig in Betracht. Diese Auffassung vertritt das FG Niedersachsen. |
Begründung: Die Versicherungen sollen Einnahmeausfälle des Sportlers ausgleichen, die ihm bei unfall- oder krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit entstehen. Sie sichern den Lebensunterhalt. Damit sind sie
- mit einer (klassischen) Berufsunfähigkeitsversicherung (bei dauerhafter Unfähigkeit, die berufliche Tätigkeit als Fußballspieler auszuüben),
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig