· Fachbeitrag · steuererklärung
Siegprämien: So werden sie bei Verein und Sportler steuerlich behandelt
| Erfolgsbezogene Zahlungen gibt es in Sportvereinen in den unterschiedlichsten Spielarten. Die bekanntesten sind Tor-, Auflauf-, Sieg- oder Nichtabstiegsprämien. Es ist für den Verein nicht immer einfach zu beurteilen, wie er solche Zahlungen behandeln muss. Vereine müssen vor allem die Fälle beachten, in denen sie selbst Steuerschuldner sind. Das gilt vor allem für abhängig beschäftigte Sportler (Lohnsteuer) und ausländische Sportler (Abzugsteuer nach § 50a EStG ). VB bringt Sie auf den Stand der Dinge. |
Ertragsteuerliche Behandlung der Prämien beim Sportler
Beim Sportler werden die Prämien ertragsteuerlich genauso behandelt wie seine anderen Einkünfte aus der sportlichen Tätigkeit. Das bedeutet:
- Es sind gewerbliche Einkünfte, wenn er seinen Sport selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Eine selbstständige Tätigkeit kommt meist nur bei Einzelsportarten in Frage.
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