· Fachbeitrag · steuererklärung
Verein bekommt öffentlichen Zuschuss: Wann kann das ertragsteuerliche Folgen haben?
| Zuschüsse an gemeinnützige Einrichtungen waren bisher meist nur umsatzsteuerlich ein Thema. Ein Fall vor dem FG Münster lehrt, dass die Finanzverwaltung einem Zuschuss in bestimmten Fällen auch ertragsteuerliche Folgen beimisst. VB zeigt, worum es geht und wie Sie die Steuerfolgen für Ihren Verein optimieren. |
Um diesen Fall ging es beim FG Münster
Ein gemeinnütziger Verein mit den Satzungszwecken Natur- und Umweltschutz, Landschaftspflege, Tierschutz etc. finanzierte sich über Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aus Veranstaltungen (Sponsoring, Verkaufsabrechnungen, Provisionen) sowie aus Mieten und Zinsen. Vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW hatte er zusätzlich einen Zuschuss zu den Ausgaben für Redaktion, Herstellung und Versand eines Mitteilungsblatts und den Kosten der Geschäftsstelle erhalten.
Diese Zuschüsse ordnete der Verein vollständig dem ideellen Bereich zu. Die Ausgaben für die Geschäftsstelle und das Mitteilungsblatt behandelte er anteilig als Betriebsausgaben des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Nach einer Betriebsprüfung kam das Finanzamt zu der Auffassung, dass es sich bei den Aufwendungen des Vereins für das Mitteilungsblatt um gemischte Aufwendungen handele. Sie seien daher nicht voll abzugsfähig.
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