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  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Umsatz- und andere Steuerfragen beim Bau und der Umnutzung von Vereinsanlagen

    von Ulrich Goetze, Steuerberater, Wunstorf

    | Vereinsheime, andere Immobilien und sonstige Anlagen gemeinnütziger Vereine unterliegen wie das gesamte Vereinsvermögen der Vermögensbindung. Bei der Anschaffung, der Nutzung, der Ausgliederung oder dem Verkauf von Vereinsvermögen entstehen je nach Zuordnung zu den vier steuerlichen Vereinssphären unterschiedliche steuerliche Folgen. Lernen Sie nachfolgend die Regeln kennen, die bei der Ausgliederung von Teilbetrieben, beim herstellungsbedingten Vorsteuerabzug und bei der Umnutzung von Vereinsanlagen gelten. |

    Ausgliederung von Teilbetrieben

    Die Ausgliederung von Geschäftsbereichen aus einem Verein in eine bestehende oder neu gegründete GmbH kann aus haftungsrechtlichen oder organisatorischen Gründen sinnvoll und geboten sein. Zu beachten ist dabei neben den ertragsteuerlichen Auswirkungen insbesondere die Mittelverwendung. Zivilrechtlich kann es sich bei der Ausgliederung handeln um

    • einen Tausch (Anteile an GmbH gegen Wirtschaftsgüter/Teilbetrieb) oder