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  • 01.12.2017 · Nachricht · Übungsleiterfreibetrag

    Demenzbetreuer sind begünstigt

    | Demenzbetreuer üben eine Tätigkeit aus, die nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterfreibetrag) begünstigt ist. Diese Auffassung vertritt das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt). Explizit erwähnt das BayLfSt dabei Betreuer, die Demenzkranke im familiären Umfeld bzw. in entsprechenden Gruppen pflegen, betreuen und beschäftigen. |