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  • 02.08.2021 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Abgrenzung von Musikaufführung und Musikunterricht

    | Für Musikaufführungen gilt die Umsatzsteuermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG. Musikunterricht unterliegt dagegen grundsätzlich dem Regelsteuersatz. Das FG Münster musste jetzt in einem Klavierlehrerfall, der auch für Vereine relevant ist, die steuerlichen Grenzlinien ziehen. |