01.07.2021 · Nachricht · Umsatzsteuer
Abrechnungsleistungen für Krankentransporte sind befreit
| Abrechnungen von Krankentransport- und Rettungsdienstleistungen, die ein gemeinnütziger Verein für den Träger des Rettungsdienstes und die anderen Rettungsdienste übernommen hat, können „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen“ sein. Sie sind umsatzsteuerbefreit, wenn der Sozialversicherungsträger diese gebündelte Abrechnung verlangt. Das hat der BFH klargestellt (BFH, Urteil vom 24.02.2021, Az. XI R 32/20, Abruf-Nr. 222986 ). |
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