· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Aus der Vereinspraxis: Ist ein erhaltener EU-Zuschuss umsatzsteuerpflichtig?
| Ein Leser fragt: „Unser nicht gemeinnütziger Verein wird dieses Jahr erstmals einen im Rahmen eines EU-Programms (GRUNDTVIGT - Programm für lebenslanges Lernen) geförderten Workshop durchführen. Die Förderung wird als „Finanzhilfe“ gewährt. Da wir unsere Steuer selbst erledigen, sind wir unsicher, wie wir steuerlich damit umgehen.“ Steuerberater Ulrich Goetze aus Wunstorf gibt die Antwort. |
Inhalte des konkreten Projekts
Zunächst noch einige Determinanten des geförderten Projekts: Gefördert werden im Einzelnen die Organisation des Workshops sowie die Aufenthalts- und Reisekosten der Teilnehmer. Der Zuschuss für die Organisation und Durchführung des Workshops wird als Pauschale gewährt. Der Zuschuss für die Aufenthalts- und Reisekosten ergibt sich pro Teilnehmer und Tag auf Basis der durch Belege nachgewiesenen Kosten.
Die steuerliche Beurteilung
Die Behandlung von erhaltenen Zuschüssen ist ein komplexes Thema. Zahlungen unter den Bezeichnungen „Zuschuss, Zuwendung, Beihilfe, Prämie, Ausgleichsbetrag“ können
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