04.11.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
BFH bestätigt Gestaltung bei Pflegevereinen zur Steuerfreiheit
| Der BFH hat folgendes Gestaltungsmodell zur Umsatzsteuerbefreiung privater Pflegekräfte bestätigt: Die Pflegekräfte, die teilweise keinen Berufsabschluss in einem Pflegeberuf haben, rechnen ihre Altenpflegeleistungen über einen Verein ab, für den sie selbstständig tätig sind. Der Verein schließt die Vereinbarungen mit den zu pflegenden Personen bzw. Kostenträgern (Pflegekassen bzw. Sozialämter). |
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