· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
BFH: Gebühren für „Vermittlung“ herrenloser Tiere aus dem Ausland fallen in Zweckbetrieb
| Holt ein gemeinnütziger Tierschutzverein herrenlose Tiere aus dem Ausland nach Deutschland, und „vermittelt“ sie an neue Besitzer, fallen von den neuen Besitzern gezahlte Schutzgebühren in den Zweckbetrieb, wenn sich die Betätigung des Vereins von denen gewerblicher Unternehmen unterscheidet. Das hat der BFH klargestellt. |
Der Tierschutzverein und seine Satzung
Im konkreten Fall ging es um einen gemeinnützigen Tierschutzverein, der u. a. folgende Satzungszwecke verfolgte:
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