05.03.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
BFH: Steuerermäßigung für Zweckbetriebe ist eng auszulegen
| Die Regelung des § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG, nach der Umsätze eines Zweckbetriebs dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, ist eng auszulegen. Das hat der BFH klargestellt. Er hat deshalb die Umsätze aus einem Integrationsprojekt, dessen Zweck darin bestand, Daten für eine Versicherungsgesellschaft zu digitalisieren und das dafür einen schwerbehinderten Mitarbeiter beschäftigte, dem vollen Umsatzsteuersatz unterworfen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig