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  • 23.12.2013 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    BMF: Aufnahmegebühren müssen nicht versteuert werden

    | Aufnahmegebühren in einen Verein sind keine steuerbaren Umsätze. Das hat das BMF durch eine entsprechende Ergänzung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) klargestellt. |