23.12.2013 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
BMF: Aufnahmegebühren müssen nicht versteuert werden
| Aufnahmegebühren in einen Verein sind keine steuerbaren Umsätze. Das hat das BMF durch eine entsprechende Ergänzung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) klargestellt. |
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