Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 30.11.2022 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Bundesrat fordert Umsetzung der EU-Regelungen für Sport

    | Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22a UStG ist auf die aktive Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen beschränkt. Die Überlassung von Sportanlagen und -geräten ist dagegen steuerpflichtig, obwohl nach Gemeinschaftsrecht (Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) ebenfalls eine Befreiung möglich wäre. Der Bundesrat fordert deswegen, den unionsrechtlich vorgesehenen Steuerbefreiungsrahmen auch in Deutschland umzusetzen. |