30.11.2022 · Nachricht · Umsatzsteuer
Bundesrat fordert Umsetzung der EU-Regelungen für Sport
| Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22a UStG ist auf die aktive Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen beschränkt. Die Überlassung von Sportanlagen und -geräten ist dagegen steuerpflichtig, obwohl nach Gemeinschaftsrecht (Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) ebenfalls eine Befreiung möglich wäre. Der Bundesrat fordert deswegen, den unionsrechtlich vorgesehenen Steuerbefreiungsrahmen auch in Deutschland umzusetzen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig