· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Die Senkung der Umsatzsteuersätze vom 01.07.2020 bis 30.06.2021: Das müssen Vereine beachten
| Sowohl im Ersten als auch im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz befinden sich Regelungen zur vorübergehenden Senkung der Umsatzsteuersätze. VB stellt sie Ihnen vor und erklärt Ihnen, wie Sie die Neuregelungen in Ihrem Verein umsetzen. |
Die neuen Steuersätze vom 01.07.2020 bis 30.06.2021
Die für Vereine relevanten Änderungen betreffen sowohl den Zeitraum 01.07.bis 31.12.2020 als auch den Zeitraum 01.07.bis 30.06.2021.
Steuersatz | Änderung | Geltungsdauer |
Regelsteuersatz, allgemein | von bisher 19 % auf 16 % | 01.07. bis 31.12.2020 |
Ermäßigter Steuersatz, allgemein | von bisher 7 % auf 5 % | 01.07. bis 31.12.2020 |
Restaurant- und Verpflegungsdienst-leistungen (Speisen) | von bisher 19 % auf 5 % | 01.07. bis 31.12.2020 |
von dann 5 % auf 7 % | 01.01. bis 30.06.2021 | |
Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Getränke) | von bisher 19 % auf 16 % von dann 16 % auf 19 % | 01.07. bis 31.12.2020 01.01. bis 30.06.2021 |
Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen im Zweckbetrieb des Vereins | von bisher 7 % auf 5 % | 01.07. bis 31.12.2020 |
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