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  • 29.05.2024 · Nachricht · Umsatzsteuer

    FG Niedersachsen: Kombinierte Sportschwimmbad- und Saunanutzung ist einheitliche Leistung

    | Die kombinierte Nutzung von Sportschwimmbad und Sauna ist eine umsatzsteuerlich einheitliche Leistung, für die der Regelsteuersatz gilt. Das hat das FG Niedersachsen entschieden. Für das FG ist die Saunanutzung aus Sicht der Durchschnittsverbraucher keine Nebenleistung zur Nutzungsmöglichkeit des Schwimmbads, sondern ein eigenständiger Zweck. |